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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Gemeinde Kohlberg
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Barrierfreiheit: Gemeinde Kohlberg

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Barrierfreiheit

Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der www.kohlberg.de veröffentlichten Website der Gemeinde Kohlberg. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen (Apps) im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer im Zeitraum von 02.11.2010 bis 04.11.2020 durchgeführten Selbstbewertung

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeit und Ausnahme teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Barriere:

  • a. Beschreibung: Einige Bilder und Infografiken sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt. Die Grafiken befinden sich auf folgenden Seiten:
    1. Tabellen und Lageplan
    2. Lageskizze
    3. Flyer Wohnmobilstellplatz
  • b. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus wurden informiert werden diese Mängel nach und nach beheben

2. Barriere:

  • a. Beschreibung: Die interaktiven Kartenanwendungen sind nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich
  • b. Maßnahmen: Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden
  • c. Barrierefreie Alternative: Alle, den Kartenpins hinterlegten Informationen, belaufen sich auf Adressen und Kontaktdaten. Alle diese Informationen können Sie natürlich auf den entsprechenden Unterseiten zum jeweiligen Thema ebenfalls abrufen.

3. Barriere

  • a. Beschreibung: Kontrast Verhälnis von den Texten auf Hintergrundbildern ist nicht ausreichend. Die Texte auf Grafiken befinden sich auf folgenden Seiten:
    1. Startseite - Unser Jusi
    2. Startseite - Vernanstaltungen
    3. Alle Inhaltsseiten - Fließtext
  • b. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus wurden informiert werden an einer Lösung arbeiten.

Unverhältnismäßige Belastung

1. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Gemeinde Kohlberg kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Gemeinde Kohlberg auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde überarbeitet werden. Die Gemeinde Kohlberg ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.11.2020 erstellt und zuletzt am 04.11.2020 überprüft und aktualisiert.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: Telefonnummer:Telefonnummer: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

BITV - Feedback

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen? Dann nutzen Sie unser Feedback-Formular, um uns eine Nachricht zukommen zu lassen.

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